Die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ hat auch für das Jahr 2024 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beantragt. Mit diesem Budget können Kleinprojekte gefördert werden, die der ländlichen Entwicklung dienen! Pro Projekt gibt es bis zu 10.000 € Förderung. Der Förderaufruf für Projekte läuft bis zum 31. Januar 2024.
Was ist das Regionalbudget?
Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ mit Geldern durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken und einem Eigenanteil der ILE.
Welche Projekte werden gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts des ILE-Zusammenschlusses dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ haben.
Der Kreativität sind also wenige Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?
Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen nicht förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 20.09.2024 umgesetzt sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2024 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bis zum 31. Januar 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ eingegangen sein. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne das Allianzmanagement unter info@fraenkisches-saaletal.de oder unter der Telefonnummer 09732-902307 kontaktieren.
Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“, wobei die Projekte anhand festgelegter Kriterien zur Projektauswahl mindestens zehn Punkte erreichen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier (auf Seite 3 oben). Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.
Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben.
Was ist zu beachten?
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2024 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ bis spätestens 01.10.2024. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.
Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.