Neue Fördermöglichkeit für Auenrenaturierung und Natürlichen Klimaschutz
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wurde die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist es, Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts sowie zur ökologischen Aufwertung von Gewässer- und Auenlandschaften zu unterstützen.
Über die Richtlinie können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
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Wiederherstellung und Anbindung von Auen
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Wiedervernässung von Feuchtgebieten
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Rückbau von Drainagen, Gräben und Entwässerungsinfrastruktur
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Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts innerhalb der Auen
Aktuell wird geprüft, gemeinsam ein ANK-Auenprojekt für die Region Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld auf den Weg zu bringen. Federführend bei der Antragstellung ist das Biosphärenreservat Rhön.
Die erste Projektskizze soll bereits bis Ende Juni eingereicht werden. Diese kann zunächst noch kompakt gehalten werden; die weitere Detailplanung kann anschließend im Laufe des Jahres erfolgen. Projektlaufzeiten von bis zu zehn Jahren sind möglich.
Für eine erste Projektskizze wäre insbesondere hilfreich, grob einschätzen zu können:
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welche Flächen grundsätzlich eingebracht werden könnten,
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welche Maßnahmen denkbar wären,
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und welche Partner sich beteiligen möchten.
Förderfähig sind beispielsweise:
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Personal
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Geräte und Ausstattung
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Öffentlichkeitsarbeit
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externe Moderation
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Monitoring
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Flächenerwerb
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Pacht- und Nutzungsverträge
Die Förderquote liegt grundsätzlich bei bis zu 90 %. Ein Eigenanteil von etwa 5 % in bar ist jedoch erwünscht.
Kommunen können sich in unterschiedlichen Rollen beteiligen:
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als Leadpartner bzw. koordinierende Antragsteller,
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als Verbundpartner mit eigenem Antrag,
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oder als assoziierte Partner ohne eigenen Antrag.
Gerade letzteres kann insbesondere für Kommunen interessant sein, die aktuell noch keine konkreten Maßnahmen geplant haben, sich aber dennoch frühzeitig beteiligen und in die Projektentwicklung eingebunden bleiben möchten. Beiträge könnten beispielsweise über Flächenbereitstellung, Unterstützung bei der Flächenakquise, Netzwerke, Fachwissen oder Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.
Die neue Richtlinie eröffnet damit eine interessante Fördermöglichkeit für größere und langfristige Renaturierungs- und Klimaschutzprojekte in unserer Region.
Zusätzliche Informationen zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Dokumente finden Sie nachfolgend.
- Kurzüberblick zu Förderbedingungen, Voraussetzungen und Antragsmodalitäten
260116_Merkblatt_ANK-Auen_CPS_bf—
- Offizielle Förderrichtlinie zur Auenrenaturierung an Fließgewässern
foerderichtlinie_auenrenaturierung_fliessgewaessern_bf–
- Zusammenfassung der Auftaktveranstaltung mit Informationen zum weiteren Vorgehen und möglichen Projektansätzen
Protokoll_ANK-Auen_Auftakt 28.05.26–
