Die Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal verfügt im Jahr 2021 über ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 €. Mit diesem Budget sollen Kleinprojekte gefördert werden, die der ländlichen Entwicklung dienen! Pro Projekt gibt es bis zu 10.000 € Förderung. Der Förderaufruf für Projekte läuft bis zum 28. Februar 2021.
Was ist das Regionalbudget?
Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der Kommunalen Fränkisches Saaletal mit Geldern durch das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken.
Welche Projekte werden gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal haben.
Der Kreativität sind also wenige Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?
Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen nicht förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 01.10.2021 umgesetzt sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2021 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bis zum 28. Februar 2021 können Förderanträge eingereicht werden. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal eingegangen sein. Den Förderantrag finden Sie hier. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne das Allianzmanagement kontaktieren.
Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal, wobei die Projekte anhand festgelegter Kriterien zur Projektauswahl mindestens zehn Punkte erreichen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier. Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.
Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben.
Was ist zu beachten?
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2021/Anfang 2022 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Förderaufruf.
Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.
Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.
Über den nachstehenden Link kommen Sie zu Informationen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
zum Aufruf
Auf diesem Merkblatt finden Sie unter anderem die Fördervoraussetzungen
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Hier haben wir ein Formular für Ihren Projektantrag
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Hier haben wir ein Formular für den Durchführungsnachweis Ihres Kleinprojekts
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Hier finden Sie das Merkblatt zur Verordnung De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
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Hier finden Sie das Formular: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (Gewerbe)
zum Formular
Mit dem Regionalbudget wurde ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum eingeführt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung und die Interkommunalen Allianzen unterstützen damit Bürger, Vereine, Organisationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Kleinprojekten – ohne bürokratische Hindernisse und mit schnellem Fluss der Zuwendungen.
In Unterfranken bewarben sich fast alle der 30 Allianzen erfolgreich für das Regionalbudget 2020. Mit Hilfe von neutralen Entscheidungsgremien wurden aus den zahlreichen Förderanfragen Projekte (Nettokosten <20.000 Euro) ausgewählt, die nach den Kriterien der Allianzen den größten Beitrag zu den jeweiligen regionalen Entwicklungszielen leisten können. Damit trägt das Regionalbudget zur Stärkung der regionalen Identität in den Gemeinden bei. Trotz erschwerter Umsetzungsbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie wurden 465 Kleinprojekte erfolgreich umgesetzt. Dabei kannte die Kreativität keine Grenzen. Beispielhaften Charakter haben eine Aussichtsplattform über einem Steinbruch und eine Photovoltaikanlage auf einem Grünen Klassenzimmer. Ein ausrangierter Toilettenwagen wurde von Ehrenamtlichen zum Bienenwagen umgebaut. Es gab zahlreiche Platzgestaltungen, die den Menschen vor Ort Lebens- und Erholungsqualität bieten, sei es durch Waldsofas, Panoramaschaukeln oder die Installation von Mehrgenerationenspielplätzen und Freizeitwegen. Auch digitale Anwendungen wurden geschaffen, beispielsweise die App der Stadt Amorbach über den Philosophen Adorno.
Insgesamt wurden mehr als 3,3 Mio. € investiert. Die öffentlichen Zuwendungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro tragen zu 90% das ALE Unterfranken und zu 10 % die Gemeindezusammenschlüsse.
Auch im kommenden Jahr können Interkommunale Allianzen sich für das Regionalbudget bewerben und die Entwicklung ihrer Region engagiert und eigenverantwortlich unterstützen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken nimmt derzeit Bewerbungen für das Regionalbudget entgegen und rechnet damit, dass im kommenden Jahr noch mehr spannende und innovative Kleinprojekte durch Bürgerschaft, Vereine, Organisationen und Gemeinden realisiert werden können.